Gesetzliches Erbe als Vermächtnis/Darlehen
vom 19.4.2011
42 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Kann ich, ohne erbschaftsrechtliche Nachteile die gesetzliche Erbschaft an meine Söhne als Vermächtnis bestimmen, und als Alleinerbin meine Ehefrau ins Testament einsetzen? ... Kann ich die Geldvermächtnisse dann vor dem Erbfall z.B. als Darlehen an die Söhne vergeben, das dann ohne erbschaftssteuerliche Nachteile im Falle meines Todes erbschaftssteuerlich unschädlich als anrechenbares Vermächtnis gilt?