Mögliches Problem: - Nach Beginn der Arbeiten hat ein Eigentümer sich bei der Verwaltung gemeldet und darauf hingewiesen, dass in der Teilungserklärung folgender Wortlaut vereinbart ist (was tatsächlich der Fall ist): "[...] 5. Instandhaltung (b) Jeder Sondereigentümer ist allein verpflichtet, für die Instandhaltung und Instandsetzung folgender Gebäudeteile zu sorgen, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum stehen: (cc) für einen etwa zu seinem Sondereigentum gehörenden Balkon, einschließlich der Teile des Balkons, die zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen. [...]" - Der eine Eigentümer verlangt also nun, dass die Kosten der Sanierung alleine von den beiden Eigentümern der Dachgeschosswohnungen getragen werden. ... Wenn die Kosten dann anders verteilt werden sollen (bspw. laut Formulierung der Teilungserklärung), wird dafür eine neue Abstimmung mit Einstimmigkeit benötigt, sodass ohne meine Zustimmung alles so bleibt, wie zuletzt beschlossen?