Ausländerbehörde bedroht: "Aufenthaltserlaubnis wird eventuell nicht verländert"
vom 12.2.2010
80 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Ich war zwei ein Halb Jahre mit meiner deutschen Frau verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn, der jetzt ein Jahr alt ist. ... An diesem Tag an dem ich meinen Aufenthalt bekommen hatte, hat mir die Frau in der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass beim nächsten Mal, nämlich am 01.05.2010, eine Verlängerung nur dann bekommen werde, wenn ich mein Lebensunterhalt nicht durch den Staat (Hartz IV) finanzieren würde. ... Meine Frage jetzt an Sie, ist das was mir diese Frau der Ausländerbehörde mitgeteilt hatte rechtlich gesehen richtig?