Arbeitsrecht-Wettbewerbsverbotsklausel
vom 14.3.2011
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
In meinem Arbeitsvertrag steht eine Wettbewerbsverbotsklausel mit folgendem Textinhalt: §14 Wettbewerbsverbot Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Angestelltenverhältnisses für die Dauer von 6 Monaten nicht für eine Konkurrenzfirma im Enzkreis und Stadt/Kreis Pforzheim tätig zu werden. ... Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbotes kann der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10.000 beanspruchen. ... Ich habe mich an dieses Wettbewerbsverbot gehalten.