Rücktritt vom Kaufvertrag?
vom 25.4.2010
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
September des letzten Jahres ein Notebook bestellt, geliefert wurde es ca. eine Woche später. ... Zuletzt mit Verweis auf einen Passus in den AGB wobei dieser (komplett zitiert: "Gewährleistung/Garantie Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. ... Sind diese Unterlagen nicht zur Hand oder handelt es sich nicht um einen technischen Artikel, fragen Sie unsere Kundenbetreuung unter ..., per E-Mail oder schreiben Sie uns... ") Nun die Frage - lohnt es sich hier, anwaltlich vorzugehen und wegen beharrlicher Verweigerung der Erfüllung der Gewährleistungspflichten mit entsprechender Hilfe den Rücktritt vom Kaufvertrag anzudrohen?