So kann ein Privater, der ein Internetforum betreibt, nicht einfach "ausschließen, wen er will", sondern hat sich auf der Grundlage der Gesetze, deren allgemeiner Rahmen das Grundgesetz ist, zu bewegen. ... Eine Enzyklopädie beispielsweise, die, wie es das Wort ja besagt, alles Wissen umfassend darstellen will, kann nicht "nach eigenem Gutdünken", also über den Rahmen verbotener Gesetzwidrigkeiten hinaus, aufgrund irgendwelcher persönlichen Vorlieben, Abneigungen oder sonstigen Privatinteressen irgendeinen Wissensinhalt bzw. den Benutzer, der es einfügt, einfach ausschließen.