Hallo, wir haben eine Wohnung gekauft. Die Wohnung wurde uns vom Sohn des Bauträgers (der Bauträger ist eine GbR, bestehend aus dem Vater und einer Baufirma) vermittelt. Die höchstmögliche Provision wurde verlangt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige folgende Auskunft: Meine Frau und ich sind Eigentümer zu jeweils 1/2 einer Immobilie und haben diese im Rahmen eines notariellen Kaufvertragsveräußert. ... Innerhalb des notariellen Kaufvertrages wurde wörtlich vereinbart: "Die Auszahlung hat auf folgendes Konto von Verkäufer zu erfolgen" hier folgt dann die Bankverbindung für ein Konto, bei dem die Ehefrau alleinige Kontoinhaberin ist. "Verkäufer" ist zu Beginn des Kaufvertrages natürlich definiert als Ehefrau und Ehemann zusammen.
Der Eigentümer teilt uns nun mit, dass "eine Zustimmung zum Kaufvertrag nur in Aussicht gestellt werden kann", wenn der Käufer einer Eröhung des Erbbauzinses um mehr als 200% über den sich nach Verkauferpreisindex ergebenden Erbbauzins zustimmt. ... Es wurde bereits ein vorläufiger Kaufvertrag unterzeichnet.
Er hatte mich damals darum gebeten, Haus und Grundstück zu 100% auf mich zu übertragen, damit er sich selbstständig machen kann und keine Risiken für die Immobilie bestehen, falls er mit der Selbstständigkeit nicht erfolgreich wird. Im Kaufvertrag wurde ihm ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Für den Falle eines Verkaufs durch mich wurde im Kaufvertrag geregelt, dass er 50% des Verkehrswertes erhält.
Im Kaufvertrag ist eine "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit" (Kanalrecht) eines Nachbarn (nicht der Nachbar der DHH) für ein Kanal hinter meinem Grundstück verlaufend, eingetragen. ... Entschädigung vom Versorger kann ich ausschließen, da am Stichtag 11.01.1995 ich noch nicht Eigentümer der Immobilie war (wegen nicht eingetragener Dienstbarkeit vom Versorger an die Nachbarin)? ... Vertrag über die Beteiligung bei Schäden gemeinsam genutzter Leitungen, die an meiner Immobilie und Grundstück entstehen?
Hallo, am 31.12.2008 habe ich mit meinem Schwager einen privatschriftlichen Kaufvertrag über ein Grundstück getroffen. ... Wie sieht es aus wenn im Kaufvertrag gestanden hat, das der Kaufpreis in bar gezahlt wurde?
Guten Abend, wir haben eine Immobilie aus einem Insolvenzverfahren heraus gekauft. Wir haben einen ersten Kaufvertrag bei dem Notaren unterschrieben, unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gläubigerversammlung dem Verkauf zustimmt. ... Allerdings hatte der Insolvenzverwalter anschließend die Immobilie aus der Insolvenzmasse freigegeben, damit der Besitzer sie selbst an uns verkaufen kann.
Aufgrund des viel höheren Einkommes des Partners wurde die Eintragung beim Abschluss des Kaufvertrages trotzdem zur Sicherheit der Frau auf 50/50 festgelegt Die Frau hat in den 11 Jahren Nebenkosten des Hauses wie Strom/Gas etc bezahlt, der Mann Versicherungen Wasser, Telefon etc. ... Frage: Wie werden die eingezahlten Anteile für die Immobilie im Falle einer Trennung einberechnet. Der aktuelle Verkehrswert der Immobilie hat sich auf ca. 175k€ erhöht.
Die Kaufverträge und Darlehensverträge habe ich bei einem Vermittler in einem Eiscafe unterzeichnet ohne Hinweis auf die Widerufsbelehrung. ... Aus den angeführten Gründen will ich die Bank zwingen, die Sache rückabzuwickeln, die Immobilien zurückzunehmen und die von mir gezahlten Zinsen zurückzuerstatten nach Urteilen des BGH / EGH.
Guten Tag, wir haben nach Zusicherung auf Finanzierung (Darlehen) eines Kreditvermittlers einen Kaufvertrag für eine Immobilie beim Notar unterschrieben. ... Im Besichtigungsschein der Immobilie steht, dass wir uns zur Zahlung der Vermittlerprovision verpflichten für den Fall des Ankaufs bzw. dem Abschluss eines gleichwertigen Rechtsgeschäfts. Der Makler erwägt die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Dennoch möchte die zuständige Gemeindeverwaltung von mir zum Fix-Termin 15.02.2017 die erste Rate der Grundsteuer für 2017 abbuchen, obwohl ich zum Stichtag 01.01.2017 NICHT mehr Eigentümer der Immobilie war. Begründung der Gemeinde: Ihr läge noch keine Mitteilung des zuständigen Finanzamtes vor, daher würde man sich an mich als Verkäufer der Immobilie wenden, notfalls auch noch das ganze Jahr hindurch, bis die Gemeinde vom Finanzamt über den neuen Eigentümer in Form eines neues Einheitswertes bzw.
Im Kaufvertrag steht dazu folgendes "Kostenregelung: Alle mit dem Vertrag und seinem Vollzug verbundenen Kosten sowie Grunderwerbsteuer sind Käufersache, der Verkäufer trägt dagegen die Kosten einer etwa erforderlichen Lastenfreistellung sowie den auf die Herbeiführung der erforderlichen Lastenfreistellung entfallenden Teil der beim Notar anfallenden Vollzugsgebühren".