Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung des Eintragungsinhalts ist es eben so, wie Sie selbst schon vermutet haben: es gibt zwei Grundschulden aus den Jahren 1992 und 1993, die offenbar ursprünglich zur Besicherung von zwei Darlehen der (heutigen) PSD Bank. Diese wurden im Jahr 2001 an die Helaba abgetreten, vermutlich weil die bestehenden Darlehen mit einem/mehreren neuen Darlehen der Helaba abgelöst wurden. Die Höhe der eingetragenen Grundschulden muss aber nicht mit dem noch offenen Restbetrag der/des besicherten Darlehen/s korrespondieren, der kann auch viel geringer sein.
Grundsätzlich sind diese Dinge für Sie als Käufer aber nicht entscheidend. Denn üblicherweise wird in notariellen Kaufverträgen geregelt, dass der Verkäufer das Eigentum lastenfrei übertragen muss. Die Grunschulden sind daher vom Verkäufer (auf seine Kosten) zu löschen. Dazu muss der Verkäufer den Kaufpreis ggf. verwenden, um die noch offenen Restbeträge zu tilgen, dann wird die Bank die Freigabe zur Löschung erteilen. Durchgeführt und überwacht wird das alles üblicherweise vom beurkundenden Notar, der im Kaufvertrag von den Parteien entsprechend bevollmächtigt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen