Besitz kinderpornografischer Schriften
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, auf dem Computer der Groß-WG, in der ich lebe, wurden kinderpornografische Schriften gefunden. Da ich Hauptmieter der Wohnung und Besitzer des PC sowie des Internetanschlusses bin und es mir nicht gelang den "Besitzer" der Dateien zu benennen, wurde ich per Strafbefehl nach §184b zu 85 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Meine Frage lautet: Findet sich diese Veruteilung in einem Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach Belegart 0 wieder?