Anbei eine kurze Darstellung des Sachverhaltes: -wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten (Fehler in der Widerrufsbelehrung) -Anwalt eingeschaltet und Gegenabmahnung ausgesprochen -Gegenseite lässt Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen -eigener Anwalt stellt Eilantrag zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die Kosten trägt laut Antragsschreiben der Antragsgegner -Verhandlungstermin wird festgelegt, Verhandlung wird verloren Das Problem das ich jetzt habe ist, dass ich weder über Erfolgschancen zur Erwirkung der einstweiligen Verfügung aufgeklärt wurde, noch darüber, dass ich die Kosten der Verhandlung zu tragen habe. Ich wähnte mich in der Sicherheit, dass gemäß Antragsschreiben der Antragsgegner die Kosten trägt. ... So wurde mir dann von meinem Anwalt im Nachhinein unterbreitet, dass ich sämtliche Kosten zu tragen habe.