Ich bin nicht davon ausgegangen, daß es sich um einen Markenrechtsverstoss handelt, wenn ich diese Module verkaufe. ... Der Steitwert wird auf EUR 30.000,- festgesetzt, die Vertragsstrafe würde EUR 6.000,- betragen, im Falle daß ich die Ware eventuell wieder verkaufen würde. ... Da das Finanzamt immer Öfter ein Auge auf EBAY-Verkäufer hat, habe ich - um Ärger zu vermeiden - ein Gewerbe angemeldet und entrichte für jeden Verkauf ordentlich meine Steuern - monatlicher Nebenverdiest ca. 200,- bis 300,- Euro.