Mietrecht, Kündigung, § 566 BGB, Schriftform
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Eine weitere Bestimmung verlangt, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages schriftlich festzuhalten. 2011 wechselten zweimal die Untermieter, ohne dass der Mieter mich auch nur benachrichtigt hätte. ... Diese Vereinbarung, binde, "auch wenn sie mündlich getroffen wurde, auch den Kläger als jetzigen Eigentümer und Vermieter (vgl. ... Ist der Erwerber einer Wohnung an eine Vereinbarung zwischen Voreigentümer und Mieter gebunden, die ihm erst nach Übergang des Eigentums bekannt gemacht wird?