Stundenerhöhung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
In beiderseitigem Einvernehmen wurde meine Arbeitszeit während der Vakanzen auf 30 Stunden erhöht. Dies wurde nun inzwischen zwei Mal in einem Änderungsvertrag festgehalten, in dem definiert wird, dass er gültig ist bis zur Schließung der Stellenvakanz u. dass dann der alte Vertrag wieder in Kraft tritt.