Zeitarbeitsfirma: Zahlung u. Erstattung v. öff. Fahrtkosten
vom 29.10.2009
45 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ich bin seit Juli 2009 bei einer Zeitarbeitsfirma tätig.Beim Vorstellungsgespräch versicherte mir die Zeitarbeitsfirma auf meiner Nachfrage das ich die Fahrtkosten im öffentlichen Nahverkehr zu 100% erstattet bekomme wenn ich die Fahrkarten einreiche am Monatsende.Im ersten Monat war das auch so.Im zweiten Monat hat es geheißen das es dann nur noch Anteilig d.h von Montag bis Freitag übernommen wird.Im dritten Monat hatte ich überhaupt keine Fahrtkosten mehr auf meiner Lohnabrechnung.Ich habe mein Chef dies bezüglich angesprochen als Antwort bekam ich "Er hätte sowas nie gesagt das ich Fahrtkosten erstattet bekomme".Ich habe aber eine Schriftliche Zusatzvereinbarung über Erstattung von Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs mit ihm geschlossen darin steht: Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs werden erstmalig ab dem 15.07.09 für den Einsatz bei Kunde: Malerwerkstätte XXXXX Einsatzort: XXXXX gemäß den jeweils gültigen Lohnsteuerrichtlinien und nach dem jeweils günstigsten Tarif des ÖPNV erstattet, wenn der Mitarbeiter im Rahmen seiner Einsatzwechseltätigkeit direkt von seinem Wohnort zum Kunden fährt (Wird trotz eingereichter Wochen- oder Monatskarte der Firmeneigene Fahrdienst genutzt, so werden nur Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs anteilig für den nicht genutzten firmeneigenen Fahrdienst erstattet).