Renovierung bei Auszug (BGH-Urteil)
vom 21.7.2006
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch die verspätete oder nachträgliche Ausführung notwendiger Schönheitsreparaturen entstehen." ... Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, haften Sie auch über das Vertragsende und die tatsächliche Nutzung der Wohnung hinaus für die Miete und einen dem Vermieter entstehenden Schaden." ... Und zuletzt: Kann ich eine eventuelle juristische Auseinandersetzung vermeiden, indem ich meinerseits einen Nachmieter stelle, der die Wohnung auch unrenoviert übernimmt?