In dem Vertrag ist geregelt, dass „Vertrag geschuldete Leistung, mit Ausnahme von Eigenleitungen des Käufers, bis spätestens 15.09.2017 Im Falle der Fristüberschreitung verpflichtet sich der Verkäufer, für jeden angefangenen Monat einen Betrag von pauschal 10€/qm Wohnfläch zur Abgeltung sämtlicher möglicher Ersatzansprüche an den Käufer zu zahlen. ... Der Verkäufer haftet nicht, wenn durch arbeitsamtlich festgesetzte Schlechtwetterzeit, Streik oder höhere Gewalt der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt überschritten werden muss. ... Können sie mir mitteilen, ob auf Basis des Vertrages und der gesetzlichen Lage er dazu verpflichtet ist und wenn ja in welcher Höhe.