Wohnrecht und Pflegekosten - Besteht für mich, so wie das Wohnrecht lautet eine Verpflichtung zur Za
vom 28.8.2006
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Stock meines vorgenannten Hauses belegenen drei Räume, 2 Abstellräumen und der in diesem Stock belegenen Toilette ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht für Frau P.. Frau P. soll nicht berechtigt sein, dritte Personen in die Räume mit aufzunehmen, an denen zu ihrern Gunsten das Wohnrecht bestellt ist." Diese Frau ist seit JULI 2005 im Pflegeheim, jedoch erst am 15.