Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Der Wohnvorteil, der Ihnen als Eigentümer einer Immobilie unterhaltsrechtlich als Einkommen angerechnet wird, orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine entsprechende Wohnung.
Wenn die Mieten in Ihrer Region seit 2020 deutlich gestiegen sind, kann dies auch zu einer Erhöhung des anzurechnenden Wohnvorteils führen.
Maßgeblich ist die Miete, die objektiv für Ihr Haus erzielbar wäre, nicht was Sie subjektiv glauben verlangen zu können. Wenn die Kindesmutter einen höheren Wohnvorteil geltend macht, muss sie dies im Zweifel auch beweisen können, z. B. anhand des aktuellen Mietspiegels oder Vergleichsangeboten.
2.
Ihr eigenes Gehalt spielt für die Höhe des Wohnvorteils keine Rolle.
Dieser wird zusätzlich zu Ihrem sonstigen Einkommen angerechnet.
Eine jährliche Anpassung ist zwar unüblich, aber rechtlich nicht ausgeschlossen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete nachweislich gestiegen ist.
3.
Letztlich müsste ein Gericht anhand der vorgelegten Beweise entscheiden, in welcher Höhe der Wohnvorteil anzusetzen ist.
Allein Ihre Behauptung, die erzielbare Miete läge weiterhin bei 1280€, dürfte nicht ausreichen, wenn die Kindesmutter anhand objektiver Kriterien eine Erhöhung darlegen kann.
4.
Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen weiter. Beachten Sie aber, dass dies nur eine erste rechtliche Orientierung sein kann und im Streitfall eine individuelle anwaltliche Beratung anzuraten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
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Zu 2. Naja, echt haben und recht bekommen sind eben so eine gewisse Sache. Meine Eigene Miete würde sich ja auch nie in diesem Verhältnis ändern es sei denn ich ziehe dauernd um aber gut, dann muss es eben tatsächlich ein Gericht klären. Diese fiktiven Einkommen wie Wohnvorteil und Firmenwagnen sind teilweise eine Frechheit. Der Wohnvorteil wurde ja durch den Aufwand den ich betrieben habe gesteigert es war eine Ruine die ich mit Blut und Schweiß ausgebaut habe. Die fiktive Einkommen beim Kindesunterhalt sind wirklich eine Frechheit.
Aber vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sehr geehrter Fragesteller,
so ganz Unrecht dürften Sie nicht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt