Allerdings war A nicht angeschnallt, weshalb er einige typische Verletzungen, (Knochenbrücke, Zahnverlust) erlitten hat Nun war A allerdings nicht angeschnallt, weshalb er mit eine Verwarnungsgeld von 30,00 Euro rechnen muß. ... Ist A überhaupt verpflichtet zuzugeben, dass er nicht angeschnallt war oder kann er die Aussage verweigern oder gar lügen (was ja ggf Sinn machen würde, wenn man ihm nicht nachweisen könnte, dass er nicht angeschnallt war) ohne dass im strafrechtliche oder sonstige negative zivilrechtliche Konsequenzen drohen, wenn ihm wider Erwarten die Falschangabe doch nachgewiesen wird (wegen Falschaussage bezüglich des Anschnallens). Für das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts droht ihm ja noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.