Am 14.08.14 sagt mir mein Arbeitgeber das er mich betriebsbedingt Kündigen müsse und das ich die Kündigung am nächsten Tag also am 15.8 erhalten würde. ... Und im Manteltarifvertrag des Schreinerhandwerks Baden Württemberg steht (falls sich mein Arbeitgeber drauf bezieht) Soweit in diesem Tarifvertrag nichts Abweichendes bestimmt ist (§ 3 Ziff. 2, § 4 Ziff. 3), beträgt die Kündigungsfrist für auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Arbeitsverträge beiderseits zwei Wochen zum letzten Arbeitstag einer Arbeitswoche.3 Daneben gelten die folgenden Kündigungsfristen für den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats; fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats; zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats; fünfzehn Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats. Meine frage ist nun hat mein Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten?