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Teilzeit in Elternzeit beenden

25. Januar 2009 09:37 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Eva Tremmel-Lux

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und habe ab dem 1. März 2009 Elternzeit mit Teilzeit 50 % bis zum zweiten Geburtstag meiner Tochter, die gerade geboren wurde, beantragt. Kann ich während der Elternzeit problemlos die Teilzeit beenden und mich bis zum Ende der Elternzeit ausschließlich um meine Tochter kümmern? Was muss ich beachten? Nach Beendigung der Elterzeit möchte ich wieder in Vollzeit in meinem alten Job arbeiten.

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig.
Wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem eigenen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 BErzGG ausübt, wird dadurch das ursprüngliche Arbeitsverhältnis für die Dauer der Elternzeit modifizeirt. Es wir jedoch kein weiteres, zusätzliches Arbeitsverhältnis begründet (es gibt heirzu eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts).

Das bestehende Vollzeitarbeitsverhältnis wird daher vorübergehend in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt. Eine Kündigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses während der Elternzeit beendet daher das Arbeitsverhältnis insgesamt.

Daher besteht für Sie gegenüber dem Arbeitgeber auch während der Teilzeittätigkeit der besondere Kündigungsschutz des § 18 BErzGG.

Es kann jedoch die Verringerung der Arbeitszeit während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal (von jedem Elternteil)beansprucht werden.

2. Sie sollten daher vor einer entsprechenden Kündigung unbedingt das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und sich schriftlich zusichern lassen, dass bei einer Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses eine Weiterbeschäftigung nach Beendigung der Elternzeit zu unveränderten Bedingungen erfolgt.


Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin





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