„Die Anrechnung des Wohnwertes auf Unterhaltsleistungen"
vom 16.6.2012
51 €
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Ich habe während der Ehezeit meinen ½ Miteigentumsanteil vom Haus und Grundstück an meine Frau gegen ein dauerhaftes Wohnrecht eingetauscht und das in einem Notarvertrag festgehalten. Dort wurde festgeschrieben „Die Übernehmerin, gewährt ihrem Ehemann auf Lebenszeit an allen Räumlichkeiten des Überlassungsgegenstandes ein Wohnungsrecht im Sinne einer Mitbenutzung zum Wohnen. Der Jahreswert des Wohnungsrechtes wird mit 3600,00 € angegeben" Frage: Wenn ein fester Wert im Notarvertrag vereinbart wurde, jetzt in der Scheidungsphase ein neues Gutachten zum Verkehrswert über das Haus erstellt wurde, was eine Kaltmiete von 1000,00 € im Monat ausweist, was ist denn nun Maßgebend für mich?