Transportschadensersatz bei grober Fahrlässigkeit des Frachtführers
Die nach ADSp from Frachtführer zu leistende Schnittstellenkontrolle: Prüfung der Packstücke auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schäden und Unversehrtheit und Dokumentation von Unregelmäßigkeiten hat nachweislich nicht stattgefunden, also grobe Fahrlässigkeit! Der Ersatz des Schadens in Höhe der in der Packliste angegebenen Werte (700 EURO für 10 Packstücke) durch die in Höhe von 2800 EUR abgeschlossene Transportversicherung dürfte problemlos sein.