Schulden-Entlastung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Es geht um Eigentum-Übergabe meiner Immobilien verbunden mit Übergabe meiner Schulden. Diejenige, die Immobilie ins Eigentum möchten (mein Exmann und seine Partner) weigern sich dabei in Kaufvertrag und in Vertrag über Aufteilung der Ehegüter genaue Angaben (Kreditnummer, Beträge, wer welchen Teil begleicht..) zu den Schulden zu machen und es gibt in Verträgen auch keine klare Äusserung von ihnen dass sie für Übernahme der Schulden haften. ... In dieser Situation hat sich ein von Gläubigern (Ex-Schwiegervater), der jetzt noch gleichzeitig für Darlehen bei Bank mit seinem Vermögen haftet, mir gegenüber geäussert, dass er mir haftet, dass wenn ich Immobilien-Eigentum so wie oben beschrieben überlasse keine Pflichten mehr verbunden durch diese Schulden (bei ihm aber wohl auch bei Bank) tragen werde.