Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe ist die Ausgangslage, dass Sie die Immobilie vollständig übertragen möchten und gleichzeitig die darauf lastenden Schulden mit übernommen werden sollen.
Bei meiner Beantwortung gehe ich zudem davon aus, dass Sie Alleineigentümerin der Immobilie sind.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist Ihnen angeboten worden, dass alle Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten werden, sofern die entsprechenden Verträge zur Übertragung des Eigentums an der Immobilie unterzeichnet werden.
Dieses könnte tatsächlich ausreichen. Hierbei würde es sich dann um einen Schuldenverzicht zu Ihren Gunsten unter der aufschiebenden Bedingung der Vertragsunterzeichnung durch Sie handeln. Dieses ist juristisch möglich und grundsätzlich auch sicher.
Damit diese Lösung aber sicher sein könnte, müssten alle Voraussetzungen hierfür vorliegen. Es müssten also insbesondere alle Gläubiger bekannt sein und diese müssten auch vollständig und ohne jeden Vorbehalt verzichten. Wenn zum Beispiel nur ein Gläubiger nicht auf die Forderung verzichtet oder sich ein „Hintertürchen" vertraglich offen hält, würde die ganze Sache nicht funktionieren.
Wenn diese Lösung gewünscht ist und sich alle (auch alle Gläubiger!) einig sind, könnte ein entsprechender Vertrag aufgesetzt werden.Es müsste dann aber nicht nur eine einseitige „Bestätigung", sondern ein vernünftiger Vertrag sein, den auch alle Beteiligten unterschreiben müssten.
Eine Haftungsübernahme von Ihrem Ex-Schwiegervater wäre dann gar nicht mehr erforderlich, könnte aber sozusagen als zusätzliche Sicherheit vertraglich aufgenommen werden.
Nun möchte ich noch gerne ganz konkret auf Ihre Fragen eingehen:
Zu Frage 1. Wäre es überhaupt möglich diese Haftung vom Exschwiegervater in entsprechenden schiftlichen Form /also in eine die mich tatsächlich von späteren Ansprüchen schützen würde, zu setzen? Ich würde dann dafür in meinem Heimatland sorgen, dass dieses Dokument zum Teil der Verträge wird.
Ja, dieses ist grundsätzlich möglich, sofern der Ex-Schwiegervater einverstanden ist (s.o.).
Zu 2. und wenn ja, bitte um Vorschlag, ob Sie dieses Dokument entwerfen können und wie wir dann weiter vorgehen könnten? Mir ist wichtig, dass ich mir in Klarem bin in Bezug auf meine juristische Sicherheit, denn Schuldenbeträge welche abgedeckt werden sollen, und auch Immobilienwerte sind nicht moderat.
Die Erstellung der Vertragsunterlagen dürfte keine größere Hürde sein. Hierbei wäre ich Ihnen sehr gerne behilflich. Zu diesem Zwecke wäre es auch sehr schön und sinnvoll, wenn eine telefonische Absprache möglich wäre.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Sofern Sie noch weitergehende Unterstützung benötigen ( zum Beispiel bei der Erstellung der Dokumente/des Vertrages) bin ich Ihnen gerne behilflich. Im Falle einer weiteren Beauftragung würde ich Ihnen den hier geleisteten Betrag in voller Höhe auf das folgende Honorar anrechnen. Bei Interesse können Sie mich sehr gerne unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) kontaktieren.
Ansonsten bedanke ich mich noch einmal recht herzlich für Ihre Anfrage und wünsche Ihnen noch einen angenehmen und sonnigen Donnerstagnachmittag.
Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt