Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie geht es danach weiter? Wie ist der Ablauf?
Von wem kaufen wir das Haus?
Von unserem Vermieter oder vom Erstkäufer?
Sie kaufen vom bisherigen Eigentümer zu den Bedingungen, die im Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kaufinteressenten vereinbart worden sind.
Wer trägt die bis jetzt entstandenen Kosten des Erstkäufers? Grundbucheintrag usw.?
Im Grundbuch ist das Eigentum noch nicht umgeschrieben. Soweit Kosten, insbesondere für die Beurkundung des Erstvertrages, möglicherweise auch für eine Auflassungsvormerkung, erfolgt sind, werden Sie diese tragen müssen.
Wie kommen wir schnell ins Grundbuch?
Wenn die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, müssen Sie den Kaufpreis bezahlen. Den Zeitpunkt teilt Ihnen der Notar mit. Danach wird die Eigentumsumschreibung vom Notar veranlasst.
Mit wem gehen wir zum Notar?
Vermieter oder Erstkäufer oder beide?
Der Kaufvertrag wird zwischen Ihnen und dem Verkäufer geschlossen. Diese Parteien sind bei der Beurkundung anwesend.
Hat der Erstkäufer Möglichkeiten sich der Umschreibung zu widersetzen?
Wenn Ihnen das Vorkaufsrecht zusteht und Sie es fristgerecht ausüben, kann der Interessent den Eigentumserwerb nicht verhindern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-