Die Schuld ist eine Mietschuld, die daraus entstand, dass der Gläubiger, der gleichzeitig mein Kunde war, mir seit mehr als 6 Monaten einen hohen Rechnungsbetrag schuldete, den ich - weil es mir zu bunt wurde - mit der Miete verrechnet habe. Nachdem wir dann die Wohnung gekündigt hatten, mahnte der Vermieter die einbehaltene Miete an und wies mich darauf hin, dass eine derartige Verrechnung im Mietvertrag ausgeschlossen wurde, was ich nicht beachtet hatte. ... Der Gläubiger leitete sofort das Vollstreckungsprocedere ein, welches ich notgedrungenermaßen ebenfalls mit einem Vollstreckungsprocedere beantwortete, welches inzwischem vor Gericht ausgetragen wird und mich erst einmal ebenfalls Geld kostet.