Kündigung vor Kurzarbeit
vom 29.1.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die Fakten: 18.10.2019 wurden wir über die geplante Kurzarbeit informiert 29.11.2019 Festsetzung der Kurzarbeit mit Betriebsvereinbarung 19.12.2010 meine Kündigung eingereicht aufgrund beruflicher Umorientierung 01.01.2020 Start Kurzarbeit (1x pro Woche an einem Freitag frei) Habe heute auf meinem Kontoauszug gesehen, dass das Kurzarbeitgeld nicht abgezogen wurde. Bin also zu meinem Chef und dieser meinte das ich zur Personalreferentin gehen soll, da er nicht wüsste wieso das so ist. Mir fehlen drei Tage Kurzarbeit, also wurden mir 24h Arbeit weiterhin bezahlt.