Nunmehr wird mir durch einen im Auftrag Schott AG auftretenden Anwalt mitgeteilt, die Marke "Ceran ®" sei für sein Mandantin nahezu weltweit, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland als Marke geschützt, und vorgeworfen, "die Marke "Ceran ®" durch die Benutzung des Begriffs "Ceranfeld" als freie Gattungsbezeichnung zu verwenden". Weiter heißt es in dem Schreiben des Anwalts: "Durch diese Verwendung besteht die Gefahr, dass die Marke unserer Mandantin in eine für die hier maßgeblichen Waren gebräuchliche Gattungsbezeichnung umgewandelt wird. ... " Es folgt dann unter Fristsetzung die Aufforderung, eine vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, verschiedene Auskünfte zu erteilen und selbstverständlich eine Gebührenrechnung über 2449,92 € (Gegenstandswert 50000 €).