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Reisepass im Ausland

| 20. November 2019 15:15 |
Preis: 53,00 € |

Ausländerrecht


Sehr geehrter Anwalt,

ich bin ein Deutscher Buerger (durch die Einbuergerung) und dabei lebe ich und arbeite in Mexico. Gueltigkeitsdatum meines Reisepasses laeuft bald ab und ich beantrage einen neuen Reisepass bei der Deutschen Bottschaft Mexico-City. Ich wuerde mich gerne von Anwalt-Online ueber eine moegliche Reisepass Verweigerung (von der Bottschaft) beraten lassen (da ich kleine, etwa 10.000 E Bank-Schulden in Deutschland habe - keine Steuerschulden und ich bin nicht Unterhaltspflichtig). Ich weiss aber gar nicht zu welchem Rechts-Gebiet meine Frage zugehoert und damit weiss ich nicht welchen Anwalt ich anspreche.

Meine eigentliche Frage ist: darf die Bottschaft meinen Reisepass aufgrund diesen Schulden verweigern?

Vielen Dank im voraus,

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Versagung eines Passes kann nur in den in § 7 PassG vorgesehenen Fällen erfolgen. Bloße privatrechtliche Schulden sind kein Grund zur Passversagung.

Sofern Sie weitere rechtliche Unterstützung benötigen, melden Sie sich gern erneut bei mir. Meine Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
[B][/B]
- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 20. November 2019 | 15:55

Sehr geehrter Anwalt Rechtsanwalt,

vielen Dank fuer Ihre Antwort, die auch mit meiner (diletanter) Vermutung uebereinstimmt. Letzte Detail: wegen meinen privaten Schulden lief in Deutschladn ein ueblich Vollstreckungsverfahren (ich denke Amtsgericht wie immer). Gehoert diese Vollstreckung nicht zu dem Punkt #2 des Paragraphs 7 PassG?

Vielen Dank fuer die Bestaetigung.
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. November 2019 | 15:57

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Nr. 2 der Vorschrift bezieht sich auf die Strafvollstreckung, nicht jedoch auf die Vollstreckung von zivilrechtlichen Forderungen. Insofern haben Sie auch insofern keine Passversagung zu befürchten.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 20. November 2019 | 16:13

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