Übernahme eines bestehenden Erbbaurechtsverhältnis
vom 26.3.2021
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Auf Nachfrage bei der Kirche wird sich der Erbbauzins bei Übernahme des bis 2099 laufenden Vertrages um 50% der bisherigen Summe pro Jahr erhöhen. Im Schreiben der Kirche wird auf eine schuldrechtliche Vereinbarung mit den jetzigen Erbbaurechtsnehmern verwiesen, die bei Übernahme des Vertrages wegfallen würde. ... Wir übernähmen also einen bestehenden Vertrag mit verringerter Restlaufzeit von 77 statt 99 Jahren, demgegenüber aber eine massive Vertragsanpassung bzgl. des Erbbauzinses stünde -vereinfacht gesagt für mein Empfinden also eine "lose - lose - Situation"...?