Sehr geehrter Fragesteller,
ich halte diese Klausel für nicht transparent genug bzw. inhaltlich für zu unklar.
Da hier von einer „verbindlichen Option" gesprochen wurde, hätte festgelegt werden müssen, was der Inhalt dieser Option denn sein sollte und innerhalb welchen Zeitrahmens hierüber verhandelt werden soll. Zudem kann eine Option schon der Wortbedeutung nach kaum verbindlich sein.
Deshalb sehe ich hier keine Probleme, wenn Sie den Vertrag auslaufen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
6. Oktober 2021
|
13:30
Antwort
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