Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgschlossen ist. [...] 4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung mit Frühstück 20%, Übernachtung mit Halbpension 30%, Übernachtung miut Vollpension 40% und reiner Übernachtung ohne Zusatzleistungen 10%. 5.a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. ... Demnach werde ich aller Voraussicht nach laut AGB 90% des Preises, also ca. 280,00 EUR zu zahlen haben.