Ist der Vater berechtigt seinen hälftigen Anteil an der privaten Krankenversicherung seines Kindes z
vom 8.3.2005
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Die geschiedenen Ehepartner sind beide privat krankenversichert. Das unterhaltspflichtige Kind lebt bei der Mutter und ist bei der KV der Mutter versichert. Bisher wurde der private KV-Beitrag des Kindes jeweils zur Hälfte von der Mutter und vom Vater (zusätzlich zu den Unterhaltsverpflichtungen des Vaters) getragen.