B2B - Inkasso macht Fehler und vergisst Forderung, Haftung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Ich bin Unternehmer, ein von mir beauftragtes Inkassounternehmen bearbeitete die Forderung gegen einen säumigen Kunden. Bei der Berechnung der Gesamtforderung unterlief dem Inkassounternehmen ein Fehler, von mir vorausbezahlte Gerichtskosten in Höhe von knapp 160 EUR wurden nicht berücksichtigt. Nun hat der Schuldner alle an ihn gerichteten Forderungen beglichen und bekam in der Folge die Titelurkunde zurück. 2 Wochen später fiel mir in meiner Buchhaltung auf, dass die Gerichtskosten noch offen sind.