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Wasserschaden Einigungsprotokoll

7. September 2022 23:07 |
Preis: 40,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


08:24

Mein Vater wohnt in einem Reihenmittelhaus.
Durch einen defekten Wasserboiler mit großem Wasseraustritt im Keller bei ihm über Nacht ist auch bei allen Nachbarn ein Wasserschaden in Form von Feuchtigkeit unter dem Estrich und zum Teil in den Wänden entstanden.
Ein Gutachter wurde hier von keiner der Parteien eingeschaltet.

Es sind insgesamt 4 Reihenhäuser nebeneinander mit gemeinsamer Bodenwanne. Das Reihenhaus, das nicht direkt neben mein Vater steht, hat keine Gebäude oder Hausratversicherung. Ebenso hat mein Vater keine der beiden Versicherungen und auch keine Haftpflichtversicherung.

Da die Gebäudeversicherungen von 2 Nachbarn deren Schäden zahlen, wurde sich mündlich mit dem letzten Nachbarn, der keine Versicherung hat, geeinigt, dass mein Vater als sehr wahrscheinlicher Verursacher des Wassers im Keller des Nachbarn, die Trocknungskosten und deren damit verbundenen Stromkosten übernimmt. Die Kosten für den Boden wollte der Nachbar nicht, da er die durchs Trocknen angebohrten Fliesen selbst austauschen möchte.

Die Trocknungsarbeiten wurden bei meinem Vater und allen Nachbarn von insgesamt 3 verschiedenen Firmen durchgeführt bis alles trocken war.

Der eine Nachbar kam jetzt mit den Trocknungskosten und berechneten Stromkosten wie vereinbart auf uns zu. Bevor wir den Betrag überweisen, wollten wir von den Nachbarn ein unterschriebenes Einigungsprotokoll, dass mit dieser Zahlung der Fall erledigt ist.
Leider ist der Nachbar hiermit nicht einverstanden. Da er sonst keine weitere Kosten uns belasten kann, wenn in Zukunft doch noch etwas auftreten sollte, was auf den Wasserschaden zurück gehen könnte und er das Einigungsprotokoll unterschrieben hat.

Reicht die Überweisung mit dem Vermerk auf vollständige Zahlung der Kosten für Trocknung und deren Stromkosten aufgrund des Wasserschadens auch als Beweismittel aus, dass die Schadensminderungspflicht hiermit erfüllt ist und der Nachbar keine weiteren Ansprüche an meinen Vater stellen kann? Zumal die vom Nachbarn beauftragte Trocknungsfirma ja die notwendigen Arbeiten durchgeführt hat und bei Problemen im nachhinein wohl ihre Arbeit nicht richtig gemacht hätte.

7. September 2022 | 23:45

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Einen Beweis, dass der Nachbar keine Ansprüche mehr stellen kann, stellt die Zahlung nicht dar. Ehrlich gesagt kann ich grds. verstehen, dass der Nachbar keinen Verzicht unterschreiben möchte.

Es ist vermutlich eher unwahrscheinlich, dass nachträglich noch Schäden zutage treten, die beweisbar auf den Wasserschaden zurückzuführen sind. Aber es ist eben nicht auszuschließen.Ob dann die Trocknungsfirma in der Haftung wäre, weil sie die Trocknung nicht fachgerecht ausgeführt hat, wäre dann natürlich zu klären.

Am Ende werden Sie den Haftungsverzicht kaum erzwingen können und man kann wie geschrieben die Weigerung des Nachbarn auch nachvollziehen

Letztlich bleibt zu hoffen, dass hier keine weiteren Schäden auftreten.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Rückfrage vom Fragesteller 8. September 2022 | 08:05

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ist der Schadensminderungspflicht mit Strom und Trocknungskosten hiermit erfüllt oder muss bei späteren nach ein paar Monaten oder Jahren weitere Schäden auch mein Vater noch bezahlen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. September 2022 | 08:24

Sehr geehrte Ratsuchende,

Je mehr Zeit vergeht, desto unwahrscheinlicher ist es, dass der Nachbar beweisen könnte, dass ein Schaden auf den Wasseraustritt zurückzuführen ist.

Wenn der Nachbar dies allerdings beweisen kann, können auch Monate oder Jahre später noch Ansprüche in Betracht kommen.

Schadensminderungspflicht ist übrigens hier der falsche Ausdruck. Es geht hier um die Frage, ob und in welcher Höhe Ihr Vater Schadensersatz leisten muss.

Leider hat Ihr Vater mit der Zahlung keine absolute Sicherheit.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt

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