Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in die relevanten Verträge, die mit dem Inkassounternehmen abgeschlossen worden sind, nicht möglich ist.
Ihren Angaben nach haben Sie erst einmal einen Vertrag mit dem Inkassounternehmen geschlossen. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien.
Das Inkassounternehmen hat grundsätzlich die vertragliche Pflicht, die Forderung gegen den säumigen Schuldner für Sie einzutreiben. Hierfür sind Sie sicherlich verpflichtet, dem Inkassounternehmen die erforderlichen Unterlagen in Bezug auf die Forderung bereitzustellen. Insoweit dürften Sie eine Mitwirkungspflicht haben. Wenn Sie dies jedoch getan haben und dem Unternehmen insbesondere den gesamten Umfang der Forderung mitgeteilt haben, also auch die verauslagten Gerichtskosten in Höhe von 160,00 Euro, dann war das Unternehmen verpflichtet, auch diese Forderung einzutreiben. Dabei handelt es sich dann grundsätzlich um eine vertragliche Pflichtverletzung.
Nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB
wird vermutet, dass das Unternehmen als Schuldner diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Jedoch muss Ihnen auch ein Schaden entstanden sein. Sie müssten vereinfacht ausgedrückt hinsichtlich Ihrer Vermögenslage schlechter stehen als zu einem Zeitpunkt vor Eintritt der Pflichtverletzung. Wenn Ihre Forderung endgültig „verloren" wäre, dann wäre ein Schaden entstanden. Das dürfte grundsätzlich der Fall sein, wenn eine titulierte Forderung grundsätzlich rechtskräftig wird. Wenn jedoch weniger tituliert wurde, als der Schuldner Ihnen verpflichtet war, zu zahlen, dann konnte dieser Teil genau genommenen nicht Inhalt des Titels werden, so dass hinsichtlich des nicht geltend gemachten Teils keine Rechtskraft eintreten konnte. Ein Schaden dürfte daher, soweit das Inkassounternehmen die Forderung nachträglich zu Ihren Gunsten beantragt und das Gericht Ihnen diese Forderung zuspricht, zunächst nicht vorliegen. Wenn natürlich durch die Pflichtverletzung des Inkassounternehmens weitere Kosten der Rechtsverfolgung durch nachträgliche Anträge entstehen, dann müsste diese auch das Inkassounternehmen tragen.
Ich empfehle, dass Inkassounternehmen nach dem Sachstand zu fragen. Sollte keine Entscheidung gefallen sein, würde ich das Unternehmen außergerichtlich zur Zahlung der 160,00 Euro auffordern, da Ihnen grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung zusteht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Entscheidung hinsichtlich Ihres weiteren Vorgehens weiterhelfen. Nutzen Sie gerne die einmalige kostenlose Nachfragefunktion, damit ich etwaige Unklarheiten ausräumen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 17.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Michael Pilarski
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