Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme aus Syrien, ich bin hier in Mai 2007 angekommen, hab mein Master Studium in Mai 2010 abgeschlossen in Elektrotechnik und Informationtechnik, seit Dezember 2010 arbeite ich vollk Zeit und verdiene ca 3400 brutto, mein Aufenthaltstitel endet am 13.12, mein Problem hat 2 Teile: 1. Nach dem neuen Gesetz kann ich jetzt Niederlassungserlaubnis nach §18 b beantragen, dafür muss ich nachweißen, dass ich 24 Monate Rentenversicherungsbeiträge bezahlt habe, da ich bei der Uni arbeite, kriege ich von LBV keine monatliche Lohnabrechnungen, daher ist es nicht möglich dieser Nachweis zu bringen, ichhab auch gefragt bei der Rentenversicherung, dort bekommen die die Beiträge von 2012 erst in April 2013, laut die Beamte, jetzt weiß ich nicht, wie ich das Problem lösen kann, ichhab die Ausländerbehörde schon eine Arbeitsbescheinigung gegeben, wo klar darauf steht, dass meine Stelle versicherungspflichtig ist. Trotzdem will die beamte dort mein Antrag zurückstellen, bis ich den Nachweis bringen kann. 2.