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Au-Pair Visum abgelaufen - Aufenthalt in Deutschland verlängern

22. Oktober 2022 15:00 |
Preis: 80,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Welche Möglichkeiten gibt es für eine junge Frau aus Tunesien, deren Au-Pair-Visum abgelaufen ist, ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern und eine Ausbildung zu beginnen?

Der derzeitige Aufenthalt in Deutschland ist illegal, da das Visum abgelaufen ist. Ein Visum für eine Berufsausbildung muss nun von Tunesien aus beantragt werden. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nicht mehr möglich. Ein Asylantrag aufgrund der allgemeinen schlechten Lage in Tunesien wird voraussichtlich keinen Erfolg haben, da für Flüchtlingsschutz eine persönliche Verfolgung drohen muss.

Hallo,

ich bin eine 22 Jahre junge Frau aus Tunesien und bin seit März 2022 als Au-Pair in Deutschland. Ich besitze ein Zeugnis über Sprachkompetenz A2; meine Kenntnis (private Sprachschule) erstrecken sich auf B2.
Ich würde gerne eine Ausbildung in Deutschland anfangen.

Meine erste Gastfamilie musste ich wegen sexueller Belästigung wechseln. Hierbei wurde auch die Polizei eingeschalten.

Aufgrund gesundheitlicher Probleme (starke Rückenschmerzen aufgrund eines unverschuldeten Autounfalls in Tunesien) und Differenzen mit der neuen Gastfamilie habe ich auch die zweite Gastfamilie Anfang Juli verlassen.

Mein Visum wurde durch die zweite Gastfamilie nicht verlängert. Das Visum ist seit dem 25. Mai abgelaufen. Ich lebe seitdem bei einem Freund. Die Rückenschmerzen konnte ich mittlerweile durch Physiotherapie einigermaßen in den Griff bekommen.

Welche Möglichkeiten gibt es meinen Aufenthalt hier in Deutschland zu verlängern und eine Ausbildung zu beginnen? Ist es sinnvoll einen Asylantrag zu stellen wegen der schlechte Situation in Tunesien (erneut Proteste und Krawalle, keine Arbeit für Jugendliche)? Wie stehen hier die Wahrscheinlichkeit für Erfolg?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

22. Oktober 2022 | 16:29

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr derzeitiger Aufenthalt in Deutschland ist illegal. Ein Visum zum Zwecke der Berufsausbildung (§ 16a des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG) müssten Sie jetzt von Tunesien aus beantragen. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nach Auslaufen des Visums nicht mehr möglich, weil Sie derzeit kein verlängerbares oder umwandelbares Aufenthaltsrecht besitzen.

Flüchtlingsschutz erhalten Sie, wenn Ihnen Verfolgung in Tunesien droht. Die allgemeine schlechte Lage reicht hierfür leider nicht aus. Wenn Sie sich nur auf die allgemeine Lage berufen, wird ein Asylantrag keinen Erfolg haben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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