Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr derzeitiger Aufenthalt in Deutschland ist illegal. Ein Visum zum Zwecke der Berufsausbildung (§ 16a des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG) müssten Sie jetzt von Tunesien aus beantragen. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nach Auslaufen des Visums nicht mehr möglich, weil Sie derzeit kein verlängerbares oder umwandelbares Aufenthaltsrecht besitzen.
Flüchtlingsschutz erhalten Sie, wenn Ihnen Verfolgung in Tunesien droht. Die allgemeine schlechte Lage reicht hierfür leider nicht aus. Wenn Sie sich nur auf die allgemeine Lage berufen, wird ein Asylantrag keinen Erfolg haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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