Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 01.01.08 stehe ich im Teilzeitarbeitsverhältnis als Fahrausweisprüfer bei einem Sichereitsunternehmen, das im Auftrag von einem Verkehrsverbund Fahrscheinprüfertätigkeiten ausübt. Am 12.03.08 bin ich in den Nahverkehrszug der DB AG eingestiegen. Bei der Fahrscheinkontrolle habe ich einem DB-Prüfer meinen Fahrprüferausweis gezeigt in der Annahme, dass ich damit zumindest im Gebiet unseres Verkehrsverbundes fahren darf.