Erbengemeinschaft vermeiden
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich habe noch zwei Brüder und möchte ausschließen, dass diese und auch die Tochter meiner Frau etwas erben, also quasi mit meiner Frau in einer Erbengemeinschaft sind. ... Sollten meine Frau und ich gleichzeitig oder kurz hintereinander sterben soll das gesamte Erbe (im wesentlichen zwei Immobilien) an eine uns nahestehende Person gehen, also nicht an meine Brüder und/oder die Tochter meiner Ehefrau.