Eheähnliche Lebensgemeinschaft im Ausland, Arbeiten in Deutschland
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Guten Tag, bei mir ergibt sich folgende Begebenheit im Jahr 2015 Meine Freundin und ich, wir wollen in 2015 eine Gemeinsame Wohnung beziehen (Ukraine) Ich (Deutscher) würde meinen Erstwohnsitz steuerrechtlich dorthin verlegen wollen und einen Wohnsitz in DE haben. ... Bin Angestellter bei einem großen Deutschen Konzern.