Wohnungsübergabe - Mängelliste
vom 22.10.2006
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Damals habe ich den Zustand der Wohnung nicht schriftlich festgehalten, weil ich ehrlich gesagt nicht wusste, daß das üblich ist(es war meine erste eigene Wohnung). ... Kann mich der Vermieter, nur weil ich damals im Mietvertrag keinerlei Beanstandungen festgehalten habe, jetzt für alle Schäden verantwortlich machen? Kann der Vermieter nach Rückzahlung der Kaution überhaupt noch Ansprüche stellen?