Anspruch auf Teilzeit nach Elternzeit / evtl. Aufhebungsvertrag mit Abfindung ?
vom 17.1.2011
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Ich bin seit Juni 2000 in meiner Firma in Vollzeit beschäftigt. Nach der Geburt meines ersten Sohnes im Juni 2004 bin ich in Elternzeit. Während der ersten Elternzeit wurde ich mit Zwillingen schwanger, daraufhin bewilligte mir mein AG eine Elternzeit bis zum Ende diesen Monats (insgesamt 5 Jahre ab Geburt).