Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis haben, müssen Sie nicht weiter warten. Sie können quasi sofort ausziehen, da Ihr Aufenthaltstitel nicht mehr wie anfänglich von dem Aufenthaltstitel Ihres Ehemannes abhängig ist.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist Ihr Lebensunterhalt aus eigener Kraft gesichert. D.h. ebenfalls der Einbürgerung dürfte nichts im Wege stehen. Zumal Ihr Verfahren ohnehin losgelöst von dem von Ihrem Mann und Ihren Kindern läuft. Der einzige Punkt der hier problematisch Weden könnte ist der Nachweis der Rentenanwartschaften. Viele Einbürgerungsbehörden setzen voraus, dass der Einbürgerungsbewerber mindestens 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben muss.
Wenn Sie bereits seit fünf Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen ist dies nicht problematisch. Ansonsten müsste geschaut werden, wie die Rentenpunkte im Scheidungsbeschluss verteilt werden.
Beim Bürgeramt brauchen Sie nicht mehr zu machen, als die abweichende Anschrift mitzuteilen sowie die Änderung des Familienstandes von verheiratet auf getrennt lebend. Des Weiteren wäre die Übersendung aktueller Lohnzettel vom Vorteil.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Leider haben Sie die Frage nicht beantwortet, ob mein Einkommen allein ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ich gab einen Hinweis auf die Höhe meines Einkommens (leicht zu googeln) und äußerte Zweifel, dass es ausreichend sei, und stellte eine Frage dazu. Sie sind von der Annahme ausgegangen, dass ich dies behauptet habe.
Ich danke Ihnen jedoch für die Informationen zu den Rentenanwartschaften, das ist neu für mich.
Im Großen und Ganzen denke ich, dass nicht alle meine Fragen am Ende des Schreibens nicht beantwortet worden sind.
Sehr geehrte Fragestellerin,
aus meiner Sicht bin ich auf alle Fragen eingegangen. Allerdings ist es der Sinn der kostenlosen Nachfragefunktion, dass sämtliche Ungereimtheiten beseitigt werden.
Sie haben in Ihrer Frage geschildert, dass Ihr Einkommen bereits hoch genug sei und in einem Monat fast den Betrag erreichen wird, den Sie für eine eigene Blaue Karte für Engpassberufen benötigt hätten. Ausgehend davon habe ich Ihnen mitgeteilt, dass die Sicherung des Lebensunterhalts gegeben ist.
Die Gehaltsgrenze ist hier bekannt.
Der Lebensunterhalt wird darüberhinaus durch die Unterhaltszahlungen des Vaters an die Kinder aufgestockt. Hinzu kommt Kindergeld, das auch mit einfließt.
Im Ergebnis wäre der Lebensunterhalt gesichert um eingebürgert zu werden.
Ich darf mir die Anmerkung erlauben, dass ich die Abgabe einer Bewertung vor der Einräumung der Möglichkeit die aufgekommenen Unklarheiten zu beseitigen, für übereilt halte.
Ich hoffe alle Unklarheiten beseitigt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA Stadnik