Der Anwalt hat mir in dem ersten sowie einem weiteren Gespräch generelle Ratschläge hinsichtlich der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gegeben. ... Der Arbeitsaufwand der Rechtsanwaltskanzlei war sehr gering: - Schriftstücke [Korrespondenz, Vertragsentwürfe, etc.]wurden nicht erstellt - Gespräche zwischen meinem Arbeitgeber und der Rechtsanwaltskanzlei haben nicht stattgefunden; weder telefonisch noch persönlich - An der "Einigung" auf den Abfindungsbetrag wurde seitens der Rechtsanwaltskanzlei nicht mitgewirkt; das Angebot des Arbeitgebers wurde von mir - ohne Verhandlungen - akzeptiert Über die Kostennote des Rechtsanwaltes, die ich anschließend erhielt war ich sehr erstaunt: Gegenstandswert: 24.000,- € 7,5/10 Geschäftsgebühr gem. § 118 I 1 BRAGO € 514,50 € 15/10 Vergleichsgebühr gem. 23 BRAGO € 1.029,00 € Auslagenpauschale gem. § 26 BRAGO € 20,00 € ------------ € 1.563,50 € 16 % Mehrwertsteuer € 250,16 € ------------ € 1.813,66 € ============ a) Ist Gegenstandswert korrekt berechnet?