Guten Tag, ich möchte den Arbeitgeber zum 15.9. wechseln, bei dem ich unbefristet angestellt bin, aber von dem ich bislang keinen schriftlichen Vertrag erhalten habe. ... Ich habe vom AG in den Jahren zuvor immer befristete Arbeitsverträge erhalten (diese Verträge sind inzwischen veraltet)und darin war eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats beschrieben, "soweit nicht eine längere Frist vorgeschrieben ist". ... Können Sie dies bestätigen oder gilt für mich eine Frist ausschließlich zum Monatsende (wie in den inzwischen nicht mehr gültigen, befristeten Verträgen angegeben)?