Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das BGB 2. ... Nun liegt mir die Rechnung vor „nach Innenputz, Estricharbeiten und Rohinstallation Heizung“, jedoch befinden sich im Estrich noch 4 tellergroße rohfußbodentiefe Löcher und die Fenster sind teilweise innen nicht verputzt. Frühere Restleistungen stehen noch aus und zugesagte Mängelbehebung, allerdings in kleinerem Umfang, ist noch nicht erfolgt. 1.Ist diese Zahlung überhaupt nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/632a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 632a BGB: Abschlagszahlungen">§ 632a BGB</a> (in sich abgeschlossene Teile des Werkes) fällig?