Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es tatsächlich so ist, dass ein niedrigerer Strompreis zwischen Ihnen und dem Stromanbieter vertraglich vereinbart worden ist, dann müssen Sie die Rechnung nicht gegen sich gelten lassen. Ohne den Vertrag kann ich Ihnen aus der Ferne jedoch keine näheren Angaben dazu machen.
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts haben Sie alles richtig gemacht. Der Stromanbieter hat Ihnen eine falsche Rechnung gestellt, dieser Rechnung haben Sie unverzüglich widersprochen und um Korrektur gebeten. Sie müssen auch keine Belastung Ihres Kontos akzeptieren und anschließend das Geld einfordern, denn die Belastung erfolgte ohne Rechtsgrund i.S.v. § 812 I BGB und war deshalb unrechtmäßig. Teilen sie diese rechtliche Einordnung ansonsten nochmals dem Stromanbieter per Einwurf Einschreiben mit.
Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, dann rate ich Ihnen gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Dadurch wird die Angelegenheit an das Amtsgericht abgegeben und es kommt zu einem Verfahren. Vor dem Amtsgericht herrscht grundsätzlich keine Anwaltspflicht, es kann jedoch ratsam sein sich rechtlichen Beistand zu nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Melvin Grimm
Rechtsanwalt
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