Mieterpflichten bei Auszug
vom 17.1.2007
50 €
Historischer Preis
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Schließlich habe ich in dem vor meiner Terrasse liegenden Garten, der der Wohnung nicht zugeordnet ist, aber faktisch nur von mir genutzt wird, wenige kleine Büsche gepflanzt, die regelmäßig von mir gepflegt werden und sich in gutem Zustand befinden. ... Nun meine Fragen: (1)Muss ich angesichts der Satzstellung in § 8 (1) „... verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses auf seine Kosten notwendig werdende Schönheitsreparaturen... auszuführen“ überhaupt beim Auszug renovieren? ... Sollten Ihnen einschlägige Spezialregelungen und/oder Gerichtsurteile zu meinen Fragen bekannt sein, wäre ich für eine Mitteilung der Fundstellen sehr dankbar.